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| Int-Surf - Kurz notiert... |

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Ein Beitrag von int-surf Solange Richter Klaus Wessel im Amt bleibt wird es keine Integration geben! Im Zuge der einseitigen Integrationsdebatte, die nur vom deutschen Volk, Medien, und Politik geführt wird, sollten die Aufgaben der Aufnahmegesellschaft in den Vordergrund gestellt werden. Einseitig deshalb weil türkeistämmige Migranten (Türken, Zazas, Kurden) immer noch kein Zugang zu Medien haben, genauso- wenig wie in Politik, Arbeitsmarkt (auch öffentlicher Dienst), Wohnungsmarkt und chancengleiche Bildung. Abgesehen davon haben viele kein Wahlrecht weil sie im Besitz eines türkischen Passes sind, den sie aufgrund emotionaler oder anderer Gründe nicht gegen deutsche Einbürgerung tauschen möchten. Vielmehr sollte überprüft werden, ob eine Aufnahmegesellschaft, die Migranten zwecks Herabsetzung des eigenen Lohnniveaus als Gastarbeiter in ihr Land geholt hat, diese auch anerkennt. Es genügt nicht, wenn nur die Politik diese in Form von Integration anerkennen will. Wichtig ist auch der Widerspruch zwischen bevölkerungspolitischen und wirtschaftlichen Belangen in Folge des demographischen Wandels und der politischen und der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Migranten. Das Bildungsniveau einem Teil der deutschen Bevölkerung, die einem rechts- lastigen Populisten sympathisieren, sollte auch in Frage gestellt werden. Nicht nur bei Migranten, sondern bei diesem Teil der deutschen Bevölkerung gibt es bildungsmässig erheblichen Nachholbedarf. Ist eine fremdenfeindliche, diskri- minierende Gesellschaft zuwanderungs- und integrationsfähig? Denn Tatsache ist auch, dass trotz Bildung Migranten auf einigen Ebenen der Gesellschaft ausgegrenzt werden. Ironischerweise erwartet gerade dieser Teil der migrantenfeindlichen, deutschen Bevölkerung eine "Bringschuld". Auf diese fremdenfeindliche, mit Rassismus angehauchte gesellschaftliche "Wahrnehmung" der türkeistämmigen Migranten kann die Welt verzichten. Worin liegt aber in Bezug auf Integration die Aufgabe der Justizbehörden (Justiz, Polizei) ? Sie sollten durch integrierende Projekte und Offenheit gegenüber Migranten Fremdenangst, Diskriminierung und Rassismus abbauen. Im Diskriminierungsfall der Median Klinikum-Gruppe, Klinik Flachsheide, vom Okt. 2003, ist aber gezielt menschenverarachtend ausgegrenzt worden,. Seitens des Arbeitsgerichts Detmold, Richter Klaus Wessel, der inzwischen Direktor des Arbetisgerichts Hamm geworden ist, konnte von Offenheit aber nicht die Rede sein. Im Gegenteil, die Migrantin stösste auf extreme Ablehnung und Befangenheit. Ein Richter in der Rolle des verlängerten Arms eines ausgrenzenden Arbeitgebers. Genau diese Ablehnung lag aber auch bei Anwälten (Dirk Stapel, Bad Oeynhausen) und Polizei genauso vor. Denn ein Versuch, die Täter anzuzeigen, ist aufgrund der Ablehnung des Polizeichefs Löhne, Herrn Holdmann, gescheitert. Dieser Polizeichef ist durch sein diskriminierendes Verhalten in einem anderen Fall aber schon einmal aufgefallen. Er hat sich im Jan. 2010 durch schikanöse und rassistische Bemerkungen einer türkeistämmigen Migrantin gegenüber mit folgenden Kommentaren bemerkbar gemacht: " bist du bescheuert", "tut nichts, arbeitet nicht, lässt sich versorgen", "kriegst einen Vormund". Solange diese Täter frei lumlaufen wird deren Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus geduldet: - Richter Klaus Wessel, Direktor des Arbeitsgerichts Hamm - Anwalt Dirk Stabel, Bad Oeynhausen - Polizeichef Holdmann, Polizeiwache Löhne - Chefarzt Dr. Damhorst, Klinik Flachsheide, Bad Salzuflen - Herr Milchers, Personalleiter der Median Klinik, Bad Salzuflen - Anja Meiners, Jutta Grieger, Klinik Flachsheide, Bad Salzuflen Deshalb wird es unsererseits keine Integration geben. Wir erwarten eine Entschuldigung und die Bestrafung der Täter, einschliesslich des Polizeichefs. Inzwischen sind 7 Jahre vergangen und das Verbrechen wird immer noch veschwiegen. Integration beschreibt einen dynamischen, lange andauernden und sehr differenzierten Prozess des Zusammenfügens und Zusammenwachsens. Dies ist aber kein einseitiger Prozess. Wenn aber wie im oben beschriebenen Fall, das kein Einzelfall ist, keine Offenheit, sondern Ablehnung und Nichtakzeptanz herscht, wird man einer Chance der Gleichberechtigung im Arbeitsleben und somit der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben beraubt. Es entsteht beim Zugehörigkeitsgefühl zur Aufnahmegesellschaft ein zerrissenes Bild und schafft zusätzliche Hürden bei der Beteiligung am gesellschaftlichen Leben. Dieses Verbrechen darf nicht geduldet werden, auch wenn die Verantwortung hierfür bei einem Richter liegt, der Anwälte schult und nebenberuflich Betriebsrat- und Personalleiterschulungen macht. (Stand: 14.09.2010, Quelle und AZ: int-surf) |