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| Int-Surf - Kurz notiert... |

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Ein Beitrag von int-surf Wie Richter Wessel einen diskriminierenden rassistisch eingestellten Arbeitgeber unterstützt und einer fachlich qualifizierten Türkin die Kündigung erzwingt Es stellt sich die Frage, wie unabhängig bzw. befangen ein Richter gegenüber Arbeitnehmern ist, wenn er nebenberuflich Betriebsrat- und Personalleiter- schulungen macht. Richter Wessel, der am 01.04.2007 Direktor des Arbeits- gerichts in Hamm geworden ist und vorher Direktor des Arbeitsgerichts Detmold war, macht Diskriminierungsklagen aussichtslos und schult auch noch Anwälte. Sobald Migranten sich also an Beschwerdestellen wie Betriebsrat, Personalleiter, und Anwälte wenden, um gegen diskriminierende Arbeitgeber und Kollegen vor- zugehen, müssen sie damit rechnen, dass diese Beschwerdestellen im weitesten Sinne von Richter Wessel geschult worden sind. Wie der Richter, mit seiner anscheinend persönlichen Abneigung gegen Türken, bei Diskriminierungsklagen vorgeht und wie deutsche Arbeitgeber qualifizierte türkische Fachkräfte behandeln, zeigt int-surf im Beispiel unten. Es handelt sich sicherlich nicht nur um einen Einzelfall sondern ist Alltag in Deutschland. Zum Straftatbestand Die türkische Migrantin (int-surf bekannt), die als Arztsekretärin beschäftigt werden sollte, wird Okt. 2003 auf die übelste Art und Weise von rassistisch und diskriminierend eingestellten Arbeitgeber und Kollegen sittenwidrig entlassen weil sie eine Türkin ist. Arbeitgeber ist die Median Klinikum-Gruppe, Klinik Flachsheide, in Bad Salzuflen, Personalleiter Herr Milchers. Gleich am ersten Arbeitstag brüllt der offensichtlich psychisch kranker Chefarzt, Dr. Damhorst, sie aggressiv an "sie würde stinken", hetzt dann als Chef andere Kolleginnen gegen sie auf. Die sehr gepflegt erscheinende Türkin ist ein Dorn im Auge auf alteingesessene, eben jene angehetzte Kolleginnen, da sie selbstbewußt und anscheinend fachlich sehr qualifiziert erscheint. Eine der Angreiferin, die extrem krankhaft neidisch wirkt, Frau Meiners, wird auf Unterlassung angemahnt, ansonsten würde sie verklagt werden. Daraufhin schreibt diese sich 3 Tage krank, um sich bei Gericht abzusichern (Täterumkehrung). Eine während der Probezeit entlassene Kollegin beklagt sich über die selben Angreifer bei der Migrantin, diese wird später als Zeugin benannt. Die verbalen Attacken, die der psychischen Zermürbung und sozialen Entwür- digung anzielen, gehen weiter bis der Betriebsrat eingeschaltet wird. Der Personalleiter, Herr Milchels, wird informiert, wobei seine Zuständigkeit von seiner Sekretärin geleugnet wird. Es folgt Arbeitsunfähigkeit und der Klageweg. Der Chefarzt mit seiner kriminellen Energie stellt die Zeugin, die unter finanziellen Schwierigkeiten leidet und während der Probezeit entlassen wurde, während des Verfahrens wieder ein und beeinflusst sie. Nun ist die Zeugin wieder Mitarbeiterin und kann ja nicht mehr gegen den Chef als Zeugin aussagen. Die Migrantin muß eine Woche vor der Verhandlung im Gericht alleine erscheinen, da ihr deutscher Anwalt, Dirk Stapel, Bad Oeynhausen, der sie vertreten soll, mit seinen eigenartigen Verhörmethoden dafür sorgt, das das Mandat niederlegt werden muß. Der Trick ist ganz einfach: Tu so, als sei gar nichts geschehen, ignoriere und verharmlose die kriminelle Handlung der Täter, stell die Klägerin als "ungläubig" dar, mach Rechtsverdrehung, dass es sich nicht um Diskriminierung wegen der Rasse handelt, sondern um Diskriminierung wegen des Geschlechts. Es besteht dringender Verdacht auf Beihilfe zum Rassismus und unterlassener Hilfeleistung bei diesem Anwalt. Was sich dann im Arbeitsgericht bei der Verhandlung, die ein Jahr später stattfindet und offensichtlich nur darauf gezielt war, "Abschreckung und Einschüchterung" zu erzielen, abgespielt hat, sollte wohl eher als "Theater mit billigen Schauspielern" als eine Verhandlung angesehen werden. Richter Wessel spielt den verlängerten Arm des angeklagten diskriminierenden Arbeitgebers, scheltet die türkische Migrantin, sie soll zum zweiten Mal zum Opfer gemacht werden: - Die Verhandlung dauert nur 15 Minuten. - Urteil steht schon vorher fest. - Angeklagte werden nicht als "Gruppe" gesehen. Es wird keine "Waffengleichheit" geschaffen. - Zeugen werden nicht geladen. - Indizien ignoriert. - Beweise ignoriert. - Er wirkt extrem befangen. - Klägerin will die psychische Verfassung des Chefarztes vortragen, daraufhin Androhung mit Ordnungsgeld. - Kommentar des Richters: "Man sollte wohl wissen, wie man sich in der Probezeit zu verhalten hat". Man sollte wohl eher wissen, wie man sich als Richter in einem Rechtstaat zu verhalten hat. Die Klage wird aussichtslos gemacht und abgewiesen, die kriminellen Rassisten, wie gewollt von Richter Wessel, laufen frei rum. Fazit: Es spielt keine Rolle ob bessere Bildung oder nicht, es wird diskriminiert. Die türkische Migrantin hat nicht vor, sich zu ducken und abzuschrecken, den am Ende siegt immer die Gerechtigkeit, auch in Deutschland. (Stand: 13.07.2007, Quelle und AZ: int-surf) |